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Wer und was wird behandelt?

Kinder z.B. mit

  • Artikulationsstörungen (Dyslalie)

  • Sprachentwicklungsstörungen
    / oder -behinderungen

  • Hörwahrnehmungsstörungen

  • myofunktionellen Störungen

  • Redefluss - Störungen
    (Stottern oder Poltern)

  • Lese- RechtschreibstörungenLippen-Kiefer-Gaumen-Spalten


Jugendliche z.B. mit

  • Redefluss - Störungen

  • myofunktionellen Störungen
    (Zungenfehlfunktionen)

    Stimmstörungen


Erwachsene z.B. mit

  • neurologischen Sprach- und
    Sprech- oder Schluckstörungen

  • Redefluss - Störungen

  • Stimmstörungen

Wie erhalte ich Therapie?

Die logopädische Behandlung wird von einem Arzt verordnet.

Ein Rezept kann Ihr Kinderarzt, HNO- Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferortho- päde oder Hausarzt ausstellen.

Wann immer Sie Fragen haben oder Termine vereinbaren möchten, rufen
Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Sie erreichen uns unter
05251 / 61598.
Wir freuen uns über Ihren Anruf. 

Wer bezahlt die Therapie?

Für Patienten unter 18 Jahren werden
die Kosten der logopädischen Thera-
pie zu 100% von der Krankenkasse getragen.

Patienten ab dem 18. Lebensjahr, die
nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen 10% der Behandlungskosten tragen und zusätzlich eine Gebühr
von 10 Euro pro Rezept entrichten. 

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