Wer und was wird behandelt?
Kinder z.B. mit
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Artikulationsstörungen (Dyslalie)
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Sprachentwicklungsstörungen
/ oder -behinderungen -
Hörwahrnehmungsstörungen
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myofunktionellen Störungen
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Redefluss - Störungen
(Stottern oder Poltern) -
Lese- RechtschreibstörungenLippen-Kiefer-Gaumen-Spalten
Jugendliche z.B. mit
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Redefluss - Störungen
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myofunktionellen Störungen
(Zungenfehlfunktionen)
Stimmstörungen
Erwachsene z.B. mit
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neurologischen Sprach- und
Sprech- oder Schluckstörungen -
Redefluss - Störungen
-
Stimmstörungen
Wie erhalte ich Therapie?
Die logopädische Behandlung wird von einem Arzt verordnet.
Ein Rezept kann Ihr Kinderarzt, HNO- Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferortho- päde oder Hausarzt ausstellen.
Wann immer Sie Fragen haben oder Termine vereinbaren möchten, rufen
Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Sie erreichen uns unter
05251 / 61598.
Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Wer bezahlt die Therapie?
Für Patienten unter 18 Jahren werden
die Kosten der logopädischen Thera-
pie zu 100% von der Krankenkasse getragen.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr, die
nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen 10% der Behandlungskosten tragen und zusätzlich eine Gebühr
von 10 Euro pro Rezept entrichten.